Konkludentes Handeln, auch stillschweigendes Handeln oder schlüssiges Verhalten genannt, beschreibt im juristischen Kontext ein Verhalten, das ohne ausdrückliche Erklärung einen bestimmten Rechtsfolgewillen erkennen lässt. Es ist eine Form der Willenserklärung, die nicht durch Worte, sondern durch Handlungen zum Ausdruck kommt.
Wichtige Aspekte des konkludenten Handelns:
Definition: Eine Willenserklärung, die durch Handlungen, Gesten oder Unterlassungen abgegeben wird, aus denen der Schluss gezogen werden kann, dass eine bestimmte Rechtsfolge gewollt ist.
Abgrenzung zur ausdrücklichen Erklärung: Im Gegensatz zur ausdrücklichen Erklärung (mündlich oder schriftlich) wird der Wille hier nicht explizit formuliert, sondern indirekt durch das Verhalten offenbart.
Bedeutung für Vertragsabschlüsse: Konkludentes Handeln ist ein gängiger Weg, um Verträge abzuschließen, insbesondere im Alltag (z.B. das Einsteigen in einen Bus, das Parken auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz).
Voraussetzungen: Damit konkludentes Handeln wirksam ist, muss das Verhalten eindeutig und nachvollziehbar sein. Es muss für einen objektiven Beobachter klar erkennbar sein, dass der Handelnde eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführen will. Eine Anfechtung kann unter Umständen möglich sein, wenn ein Irrtum vorlag.
Beispiele:
Rechtliche Folgen: Konkludentes Handeln hat dieselben rechtlichen Folgen wie eine ausdrückliche Erklärung, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es kann zu Rechten%20und%20Pflichten führen, beispielsweise zur Zahlungspflicht oder zur Erfüllung eines Vertrages.
Beweislast: Im Streitfall muss derjenige, der sich auf konkludentes Handeln beruft, dieses auch beweisen.
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